Buerger Estichas!
Der Stadtrat hat beschlossen, endlich etwas gegen den Mangel an
Arbeitern zu unternehmen. Neben der Eroeffnung des Arbeitsamtes
wurde
nun ein zweiter Weg aufgetan. Nun wird auch hier in Esticha, wie in
der
Allianze schon lange ueblich der Handel und der Besitz von
Sklaven
erlaubt.
Hierfuer wird es jedoch etwas andere Regeln als in der Allianz
geben:
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I. Chira duerfen nicht als Sklaven gehalten
werden.
Auf Zuwiderhandlung steht die
Todesstrafe fuer alle
Familienmitglieder ueber 11 Jahren, sowie der Einzug des
Vermoegens.
II. Menschen duerfen nur als Schuldgefangene in die
Sklaverei kommen.
Sie gelten als frei, sobald sie
ihre Schuld abgezahlt haben,
spaetestens jedoch nach 7 Jahren.
III. Menschliche Sklaven, die von ausserhalb Estichas gekauft
wurden,
sind 7 Jahre nach ihrem Einkauf
nach Esticha in die Freiheit zu
entlassen.
IV. Menschliche Sklaven muessen mindestens 11 Jahre sein.
V. Die Kinder von menschlichen Sklaven sind niemals Eigentum
des
Besitzers ihrer Eltern,
sondern sind vom ihm auf seine
Kosten zu ernaehren und zu
kleiden.
VI. Ein Verkauf eines menschlichen Sklaven in ein Land, in denen
diese
Regelungen nicht gelten ist unzulaessig.
VII. Wer einen menschlichen Sklaven toetet, macht sich des
Mordes
schuldig.
VIII.Wen ein Sklavenbesitzer seinen menschlichen Sklaven verletzt,
so
ist der Sklave augenblicklich frei.
IX. Wer den menschlichen Sklaven eines anderen verletzt,
muss dem
Besitzer das 3-fache des Kaufpreises zahlen.
Der Sklave ist augenblicklich
frei.
Begeht eine Chira einen Verstoss,
so wird ihr Vermoegen
eingezogen, und sie Estichas verwiesen.
Einem menschlichen Gesetzesbrecher
wird sein Vermoegen entzogen,
er selbst wird fuer 7 Jahre
in die Schuldsklaverei verkauft,
bei einem Mord stattdessen
hingerichtet.
Einem Sragon wird das Vermoegen
entzogen, er selbst wird
hingerichtet, seine Familie in die Sklaverei verkauft.
X. Sragon koennen Sklaven auf Lebenszeit sein. Auch sind ihre Eier
und
Nachkommen Eigentum desjenigen, dessen Sklave die
Eier gelegt hat. Sragon koennen
jederzeit ins Ausland verkauft
werden.
XI. Wer einen Sragon Sklaven toetet, hat dem Besitzer eine
Entschaedigung in Hoehe von 3.000 Dublonen zu zahlen.
XII.Wer einen Sragonsklaven verletzt, hat dem Besitzer fuer jeden
Tag,
den der Sklave verletzt ist 10 Dublonen zu zahlen.
Sklaven duerfen nur von dem "Chrestonim Sklavenhandelskontor
(CSK)"
verkauft werden. Auf Zuwiderhandlung steht eine Geldstrafe von
5.000
Dublonen je verkauftem Sklaven.
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Das Chrestonim Sklavenhandelskontor ist ein staedtisches
Anteilsunternehmen, dessen Aufgabe darin bestehen wird, Sklaven aus
der
Allianz oder aus den Westgebieten zu holen, und in Esticha zu
verkaufen.
Auch ueberwachen sie die Einhaltung der Sklavengesetze.
Das Chrestonim Sklavenhandelskontor setzt sich aus 1.000
Anteilen zusammen.100 davon bleiben in der Hand des Kontors.
Ihre
Stimmen stehen dem Leiter des Kontors zur Verfuegung. Aus den auf
diese
Anteile entfallenden Gewinnen wird er auch bezahlt. Er ist jedoch
nicht
berechtigt privat weitere Anteile zu halten.
Die restlichen 900 Anteile befinden sich in privater Hand.
Niemand darf mehr als 20% der Anteile halten (derzeit 200)
Am 17.Jevour findet dieses Jahres findet die erste Versammlung der
Anteilseigner
statt. Auf dieser wird ueber die generellen Richtlinien, wie
Preisbereiche und aehnliches Entschieden.
Des weiteren treffen sich monatlich die 4 groessten
Anteileigner, und der Leiter des Kontors. Sie bestimmen ueber
die
Aussendung von Expeditionen, die Gruendung von Sklavenjagdstaedten,
und
aehnliches.
Den Verkauf der Sklaven und die Einhaltung der Gesetze ueberwacht
der
Leiter des Kontors. Dieser wird von der Stadt bestimmt. Fuer den
Aufbau
des CSK wurde ich, Svenna Stormridar hierzu berufen.